Filmregisseur Dietrich Brüggemann poltert gegen die Berliner Schule, die ausführliche Rückenansichten mit Tiefgang verwechsle.
Nicole Walter hat einen ganz interessanten Text über Netzneutralität geschrieben.
Konstantin Klein hat in seinen Blog eine Ausschlussverfügung gegen Verlage als eigenes Leistungsschutzrecht eingebaut.
Ist auch schön, mal Politikern Nachhilfe in Politik zu geben. “Wer schützt eigentlich unsere Verfassung vor den Verfassungsrichtern?” fragte Erika Steinbach auf Twitter. Na, z.B. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Generell zielt die Frage selbstredent auf die Gewaltenteilung, wobei das Bundesverfassungsgericht in dieser Hinsicht die fragwürdige Sonderstellung hat, in Politik eingreifen zu können — was genau genommen gegen die Gewaltenteilung geht. Aber vielleicht sollte man den Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht, deren generelle Aussage ist, dass die verhandelten Positionen der CDU gegen das Grundgesetz verstoßen, doch besser inhaltlich angehen.
Andererseits geht es der CDU gerage darum, Front gegen die Gleichstellung der so genannten Homo-Ehe gegenüber der nicht so genannten Hetero-Ehe zu machen. Dort prescht ein Volker Kauder vor, der meint es sei ziemlich gewagt, zu behaupten, das Kindeswohl sei in homosexuellen Beziehungen nicht negativ betroffen. Was widerum bedeutet, dass Volker Kauder meint, dass Kindeswohl sei sehr wohl negativ betroffen? Ich würde letzteres ja eher als ziemlich gewagt bezeichnen. Ihr mögt keine Schwulen, sagt’s doch einfach.
Beetlebum nun auch in bunt: Guten-Morgen-Ornithologie.
Und während ich mir die Frage stelle: Seit wann ist die CDU so weit, dass man von der Leyen und Schäuble als modern bezeichnen sollte? hole ich mir erstmal noch einen Kaffee.