Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das so genannte racial profiling untersagt.
Die Krautreporter haben ihre Pforten nun auch für Nichtkunden geöffnet. Wer das Original kennt, wird nicht überwältigt sein. Kann ja aber auch noch kommen.
Das Bundesverfassungsgericht urteilt im Gegensatz zum OLG Naumburg zu Gunsten ehemaliger DDR-Heimkinder.
Und während ich mir die Frage stelle: Ist die Rasterfahndung noch erlaubt und aktiv? hole ich mir erstmal noch einen Kaffee.