Nach dem sicherlich nicht völlig sachlichen offenen Brief von Beschneidungsgegnern folgt nun wohl bald ein offener Brief der Beschenidungsbefürworter, die in der Beschneidung einen
Akt, der die Körper der Kinder vollständig werden lässt
sehen. Und die meinen das ernsthaft.
Mit dem rigorosen Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Kindes und seiner Religionsfreiheit werden die Grundrechte des Kindes von Abwehrrechten gegenüber dem Staat, die es bis zu seiner Mündigkeit durch seine Eltern wahrnimmt (vgl. §§ 1, 5 Gesetz über die religiöse Kindererziehung), zu Abwehrrechten gegen Private, namentlich gegen seine eigenen Eltern. Damit kommt der Staat seiner grundgesetzlichen Pflicht zum besonderen Schutz der Familie nicht nach (Art. 6 Abs. 1 GG).
Nein, nein, das ist durchaus gewollt, Eltern nicht alles mit Kindern machen zu lassen. Das fällt nicht unter den Schutz des Privaten oder der Familie. Dadurch, dass die Verfasser dieses Briefes die medizinische Seite vollkommen auslassen, tragen sie wenig zur selbstangestrebten Versachlichung der Debatte ein.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Papier hat sich dagegen sachlicher mitgeteilt:
Wenn der Gesetzgeber ausdrücklich regelt, dass die Eltern wirksam in eine Beschneidung einwilligen können, ist sie keine rechtswidrige Körperverletzung mehr.
Er klärt aber auch nicht wieso die medizinischen Einwände gegen diese Körperverletzung gegenüber religiösen Überzeugungen hintenan stehen.
Es gibt jetzt die Partei Die Rechte, die sich an der Partei Die Linke orientieren will. Klingt ja noch einem Spitzenerfolgsstrategie.
Derweil hat sich Anderas Molau offenbar von den Rechten abgewendet. Zur Erinnerung kann man sich auf Youtube noch mal ansehen, wogegen Molau was hatte.
“Es bedrückt mich, dass ich Menschen verletzt und Dingen Vorschub geleistet habe, die nicht zu akzeptieren sind.” Künftig wolle er versöhnen.
Und während ich mir die Frage stelle: Wie tragfähig ist das Saulus-Paulus-Prinzip eigentlich bei den Rechten? hole ich mir erstmal noch einen Kaffee.