Knöllchen

Im Zuge der ganzen Aufre­gung um das geplante Leis­tungss­chutzrecht, ist ja durch­gesick­ert, dass möglicher­weise jede Seite, auf der Wer­bung vorkommt, vor Gericht als eine kom­merzielle Angele­gen­heit ange­se­hen wird und schmück­ende Zitate gegen das Urhe­ber­recht verstoßen.

Da habe ich dann gemerkt, dass in meinem Blog­header­bild ja ein Zitat von Robert Lem­bke stand. Rein schmück­end. Keine inhaltliche Auseinan­der­set­zung. Sowas von ver­boten, ver­boten­er geht es ja gar nicht. Also runter mit dem Schmuck. Irgend­wie schade, der Inhalt des Zitats gefällt mir ja weit­er­hin. Stand aber eben auch schon lange da, viele wer­den es gar nicht mehr wahrgenom­men haben. Wie Goethe – und den wird man ja noch so zitieren dür­fen – so schön sagt:

Einen Regen­bo­gen, der eine Vier­tel­stunde am Him­mel ste­ht, sieht man nicht mehr an.

Jet­zt ste­hen da aus­ge­suchte Twit­tere­in­träge, die zuvor rechts unter Small-talk standen. Damit sind meine Tweets auch irgend­wie kom­merziell. Nicht bei Twit­ter, aber dadurch, dass ich sie hier nach aktueller Rechtssprechung, nochmal veröffentliche.

Gut, meine Tweets haben jet­zt nicht immer das Niveau des Lem­bke-Zitats. Eigentlich eher sel­ten. Eigentlich nie. Aber dafür ist der Head­er jet­zt etwas urhe­ber­rechts­gerechter. Immerhin.

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