Zumindest das Urteil ist interessant: Ein Polizist wird durch einen Bürger erschossen, dieser widerum wird wegen Notwehr in Annahme einer Gefahrensituation freigesprochen. Ich hatte gedacht, das wäre im deutschen Recht so nicht vorgesehen.
Es erinnert mich an eine Folge von Picket Fences, in der bewaffnete Polizisten eine Wohnung stürmen, der Wohnungsinhaber in Angst eines Überfalls zur Waffe greift und zwei Polizisten erschießt. Dort wird er freigesprochen, weil er berechtigt annehmen muss, dass die Polizisten auf ihn schießen, wenn er auf sie eine Waffe richtet, was der Fall war.
Das deutsche Urteil ist vergleichsweise noch weiterführend, indem es dem Beklagten einräumt, unter fälschlicher Annahme der Identität des Opfers eine rechte Handlung ausgeführt zu haben. Für eine weitere Diskussion müsste man mehr Einsichten in die Umstände haben.