Ich bin ja vorsichtig bei der Bundestrojaner-Angelegenheit gewesen, weil ich mich immer bei Sachen zurückhalte, wenn mir zu vieles unklar ist, aber die Art und Weise, wie Abgeordnete von CDU und CSU da gestern die Hosen runtergelassen haben, das ist schon ein starkes Stück:
Es gibt bislang keinerlei Hinweise, dass die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die vom CCC untersuchte Software eingesetzt haben
meint Bundesinnenminister Friedrich, der sich für die Bundesebene zuständig fühlt. Das behauptet aber auch niemand, die Vorwürfe richten sich an die Bundeszollverwaltung, die dem Bundesfinanzministerium untersteht. Und dazu gibt es schon ein Urteil eines Landgerichtes. Dieses Urteil ist auch eine ordentliche Fazialpalmierung wert, wenn man sich anhört, was der Innenminister Bayerns Herrmann dazu meint: Der Trojaner sei in Bayern nur gemäß dem Gesetz eingesetzt worden. Stimmt nicht, sagt das Landgericht. Herrmann kartet nach, dass Ermittlungsrichter den Einsatz, wie er geschah, angeordnet hätten. Und so wenig es die CDU/CSU-ler mit der Rechtssprechung haben, so wenig haben sie es offenbar mit der Gesetzgebung an sich: Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Uhl meint, der Staat könne rechtlich auch frei nach Schnauze verfahren, solange ein Gesetz noch nicht da ist — selbst wenn Gesetze, die ein derartiges Verfahren verbieten, da sind. Außerdem ist die FDP schuld.
Und während ich mir die Frage stelle: Wie konnte so eine Schildbürgerpartei an die Regierung kommen? hole ich mir erstmal noch einen Kaffee.