Da sind sie wieder, die Menschenrechtsexperten, die alleine entscheiden wollen, wem ein Menschenrecht zusteht und wem nicht. Magnus Gäfken ist durch den damaligen Polizeipräsidenten Daschner Folter angedroht worden: Der Totalausfall einer Amtsperson, mögen die Motive gewesen sein wie sie wollen — als Vertreter des Staates ist Folter ohne Wenn und Aber untersagt. Genau deswegen ist die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Menschengerichtshof wegen Folter verurteilt worden. Dass Gäfken nun Schadensersatz in Höhe von 3000€ bekommt, ist nun nur folgerichtig.
Das ist aber nicht überall angekommen: Volker Wagener von der Deutschen Welle meint, im deutschen Rechtsstaat sei ein innerer Defekt systematisch integriert. Dieser selten dämlichen Analyse liegt der Irrglaube zu Grunde, das deutsche Rechtssystem sei dazu da, Gerechtigkeit zu schaffen. Wegner wünscht den deutschen Gerichten “mehr Spielraum” für ihre Urteile. Ein bisschen Folter soll doch wohl noch erlaubt sein, wenn ich das recht verstanden habe.
Für Dietmar Seher ist es ausgemacht, dass Daschner so gehandelt hat, wie eigentlich jeder gehandelt hätte:
Es gibt aber Dinge, die lassen sich nicht in Paragraphen fassen. Versetzen wir uns einen Moment in diesen Polizisten, in seine verzweifelte Lage. Vielleicht ist er selbst ein Vater. Er muss dieses junge Leben schützen. Würden wir an seiner Stelle mit Gewalt drohen? Wahrscheinlich würden wir — und müssten uns klar darüber sein, das Grundgesetz zu brechen und dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.
Ja, sehr wahrscheinlich würden wir das, weil Menschen ja generell unfähig sind, gegen Emotionen stand zu halten.
Für Wolfgang Bosbach ist der Menschenrechtsverstoß Daschners nichts weiter als eine unauflösliches Dilemma:
Das Folterverbot der Strafprozessordnung stand hier gegen die Pflicht zur Lebensrettung. Dass Herr Daschner der Lebensrettung Vorrang eingeräumt hat, daraus sollte man ihm keinen Vorwurf machen.
Hallo, Herr Bosbach! Ist Ihnen entgangen, dass Deutschland genau deswegen verurteilt worden ist?