Ach wie schön: Die Kanzlerin wirft der FDP ein Leckerli hin und stellt Steuersenkungen in Aussicht. So irgendwann vor 2013.
Hadmut Danisch befasst sich umfassend mit der Geschichte der gescheiterten Kinderporno-Zugangserschwerungsgesetzesinitiative von Ursula von der Leyen. Von der Leyen und ihre Mitarbeiter gingen damals
irrtümlich davon aus, daß das gesamte Internet – und das wurde auch explizit so gesagt – auf URLs beruht, weil das eben das ist, was man beim Benutzen eines Browsers oben als Auswahlkriterium wahrnimmt. Sie nahmen an, daß allem, was man im Internet angucken kann, ein-eindeutig ein URL zugeordnet ist, über den man den Inhalt eindeutig sperren kann. Sieht man auf einer Webseite Kinderpornos, dann ist der URL, den der Browser dazu oben anzeigt, genau das eindeutige und problemlose Sperrkriterium, nahmen sie an. Und wenn man den Hostnamen sperrt, dann damit eben einfch alle URLs, in denen er vorkommt.
Eva Herman hat vor dem Bundesgerichtshof ihre Klage wegen falscher Widergabe verloren. Der BGH sagte, sie sei richtig zitiert worden. Da war Frau Herman wohl vom Inhalt dessen, was sie gesagt hat, etwas überrascht.
Das Wort der Woche für Friedrich Küppersbusch ist Vertrauensfrage:
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Und während ich mir die Frage stelle: Merkt man schon, dass es heute kürzer hell ist als gestern? hole ich mir erstmal noch einen Kaffee.
[Foto: Luc van Gent]