Das ist wohl ein Novum im Wissenschaftsbetrieb: Die öffentliche Verteidigung der Akzeptanz und Bestnotenbewertung einer Doktorarbeit durch die universitären Betreuer. Leider ist sie nicht überzeugend.
Natürlich ist es eine Frechheit, was Karl-Theodor Guttenberg den Prüfern seiner Doktorarbeit untergejubelt hat. Und es ist eine weitere Frechheit, diesen jetzt unterjubeln zu wollen, es handle sich bei den Fehlern um einzelne Fußnoten, die fehlen, und zu behaupten, Guttenberg sei der Überblick verloren gegangen. Eine vertrauliche persönliche Beziehung entlässt aber nicht das persönliche kritische Arbeiten im wissenschaftlichen Bereich, gerade nicht bei Magna-cum-laude-Doktorarbeiten.
Wenn die zuständigen Professoren Häberle und Strinz ihre Bewertung nun schon öffentlich verteidigen, sei sie kritisch hinterfragt:
— Einen hoher “Grad der Durchdringung des Themas in allen seinen Facetten” stelle mir als Grundlage jeder Doktorarbeit vor. Eine Bestnote in einer Doktorarbeit muss anders begründet werden.
— Der Satz, dass das Kapitel über den Gottesbezug eine damals aktuelle Diskussion des Verfassungsvertrags der EU aufnähme ist etwas zähneknirschig ob der schlichten Kopie des größten Teils dieses Kapitels, was aber nicht entdeckt werden konnte, weil die Prüfer Google nicht verwendet haben.
— Die Annahme allerdings, man hätte 2006 Google noch nicht zur Identifizierung von Plagiaten nutzen können, ist schlicht falsch. Zudem wird durch diese Behauptung die Frage aufgeworfen: Haben die beiden Bewerter bis 2006 bei ihren Doktoranden überhaupt keine zeitentsprechende Plagiatsprüfung durchgeführt?
Wovor rettet denn nun diese Doktorarbeitsbewertungsverteidigung wen?
Wie ist das eigentlich mit… der Bewertungsverteidigung einer Doktorarbeit?
[ Foto: Un gatto interrogativo / CC BY-NC-SA 2.0 ]