Kai Gniffke erklärt die Berichterstattung der Tagesschau über den Auftritt von Monika Lierhaus beim der Springer-Veranstaltung Goldenen Kamera mit dem Gesprächswert der Situation. Das sehen die Kommentatoren des Artikels größtenteils anders.
Wer bei Facebook ein Pseudonym verwendet, agiert gegen die AGBs von Facebook. Und das bleibt auch weiterhin der Fall, so ein Facebook-Sprecher. Um Dingen wie Mobbing entgegen zu treten — oder vielleicht doch eher, um die Namen besser an Unternehmen verticken und Nutzer-Profile erstellen zu können.
Der Sprechblog hat eine E‑Petition ins Leben gerufen gegen die Aufnahme eines Status’ der deutschen Sprache als Amtssprache ins Grundgesetz:
Da keine Notwendigkeit zu einer Aufnahme ins Grundgesetz besteht, wäre eine solche ein rein symbolischer Akt, dessen Symbolgehalt nur die Ausgrenzung von sprachlicher und kultureller Vielfalt sein kann. Eine Aufnahme in das Grundgesetz könnte unvorhersehbare sprachpolitische Konsequenzen nach sich ziehen; es ist anzunehmen, dass die Sprachpuristen auf dieser Grundlage eine Verfassungsklage nach der anderen einreichen würden — gegen Englisch in Werbung, Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, gegen Migrantensprachen auf Schulhöfen, vielleicht sogar gegen Minderheitensprachen wie das Friesische und Sorbische.
Wer mag, kann da jetzt mitpartitionieren.
Und während ich mir die Frage stelle: Warum soll die deutsche Sprache ins Grundgesetz, wenn sie kaum jemand fehlerfrei beherrscht? hole ich mir erstmal noch einen Kaffee.
[Foto: Luc van Gent]