Heute ist im NRW-Landtag der geplante Jugendmedienschutzvertrag das politische Klo runter gespült worden. Dabei wurde als Kritiker des geplanten Gesetzes immerzu die Netzgemeinde genannt, ein ärgerlicher politischer Krampfbegriff, um eine Personengruppe greifbar zu machen, die sich unter diesem Begriff allerdings nicht fassen lässt. Man kann keine Beschlüsse machen und dann irgendwie davon ausgehen, sie würden von der Netzgemeinde mit getragen. Schlicht, weil dieser Begriff ins Leere greift.
Gemeint werden soll mit diesem Begriff wohl der Personenkreis, der regelmäßig Blogs anwendet. Derartige Informationen können auch durch Foren führen. Anwender von Blogs ist aber schon jeder, der ab und an Blogs ansurft, ohne selbst etwas zu schreiben. Das sind aber widerum Personen, die sich nicht unbedingt selbst als Netzgemeinde titulieren würden. Eine Gemeinde ist eine Personengruppe, bei der ein Großteil regelmäßig zum Austausch sich irgendwo versammelt. Das irgendwo wäre hier das Internet.
Dieser ungenaue Begriff führte heute dazu, dass jemand von der FDP politische Entschlüsse anhand eines Beitrags der Ruhrbarone als rot-grün-freundliche Vertreter der Netzgemeinde zu Matthi Bolte interpretiert hat. Völlig unkritisiert ließ der FDP-Politiker, wie objektiv und gut geschrieben der Artikel war, ob den Ruhrbaronen wirklich so eine rot-grün Nähe attestiert werden sollte, und unterm Strich ebenso sein eigenes Argument, das er damit vortragen wollte.
Der Begriff der Netzgemeinde stiftet eigentlich nur ein Substitut für eine nichtgreifbare Personengruppe, die nur deswegen so genannt werden muss, weil ein Großteil der Politiker Internetrechtslaien im Regulierungswahn sind.
Wie ist das eigentlich mit… der Netzgemeinde?
[ Foto: Un gatto interrogativo / CC BY-NC-SA 2.0 ]