Moin

morgenkaffee
Bei der FAZ traut man der Geschich­te des Wir-in-NRW-Blogs im Gegen­satz zur Süd­deut­schen ges­tern über­haupt nicht und ver­mu­tet, aller­dings ohne wei­te­re Bele­ge, dass es sich bei die­ser Akti­on ledig­lich um eine Schlamm­schlacht der SPD han­delt. Spä­tes­tens nach­dem man sich beim Wir-in-NRW-Blog eitel zurech­net, der Erst­den­ker einer nord­rhein-west­fä­li­schen Ampel-Koali­ti­on zu sein und kri­tik­los Spit­zen­po­li­ti­ker von Rot-Grün im Blog Wahl­kampf trei­ben lässt, kann von einer Unpar­tei­lich­keit des Blogs auch kei­ne Rede mehr sein.
Rou­ven hat in einer ZDF-Sen­dung sei­nen Lieb­lings­wohn­zim­mer­ein­rich­tungs­ge­gen­stand wie­der­ge­fun­den.
Felix Schwen­zel hat ges­tern im Zug von Ber­lin nach Ham­burg ein paar pod­Cast-Inter­views auf sei­nem Lap­top gefun­den und fühl­te sich her­vor­ra­gend unter­hal­ten.
Chris­ti­ne Dös­sel hat fol­gen­des frän­ki­sche April Hai­ku bekom­men, das man heu­te in der Früh­stücks­pau­se mal kurz aus­wen­dig ler­nen soll­te:

schau nauf däi wam­bäddn wol­kn
anne wam­bäd­dä wäi di andä
däi freg­gä gehm kann rouh bis reengd

Dage­gen ist Islän­disch ja pup­sig.
Und wäh­rend ich mir die Fra­ge stel­le: Sind sol­che die Gedan­ken antur­nen­den Über­ra­schun­gen eigent­lich näher gehend für den Beschenk­ten als mate­ri­el­le? hole ich mir erst­mal noch einen Kaf­fee.
[Foto: Luc van Gent]

Was ich noch sagen wollte zu… eheähnlichen Gemeinschaften


Julia See­li­ger hat drü­ben bei der taz einen Text über alter­na­ti­ve Lebens­ge­mein­schaf­ten zu Ehen geschrie­ben und for­dert ade­qua­te Rech­te. Sie beginnt den Text mit der Infor­ma­ti­on, dass ihre Freund, wäh­rend sie schreibt, sich mit einer ande­ren ver­gnügt. So gese­hen kann der Text auch dahin­ge­hend ver­stan­den wer­den, dass man von sol­chen Tex­ten ver­schont bleibt, wenn man den Freund nur zur Mono­ga­mie zwingt. Jeden­falls: Wer beruf­li­ches Schrei­ben nicht vom Erzäh­len sei­ner Pri­vat­mei­nung tren­nen kann, und das auch gleich zu Beginn eines Tex­tes, der soll­te sich nicht wun­dern, wenn über Pri­va­tes dann auch kom­men­tiert wird.
Gene­rell fasst See­li­ger Ehe als Form von Lie­bes­ge­mein­schaft auf, und dazu gäbe es Alter­na­ti­ven. Daher soll­te was ver­än­dert wer­den. Nun ist die Ehe als Lie­bes­ver­bin­dung ein Gedan­ke neue­ren Datums. Das kann man auch anders auf­fas­sen. Nach Imma­nu­el Kant z.b. ist eine Ehe

die Ver­bin­dung zwei­er Per­so­nen ver­schie­de­nen Geschlechts zum lebens­wie­ri­gen wech­sel­sei­ti­gen Besitz ihrer Geschlechts­ei­gen­schaf­ten.

Gegen Schwu­le und Les­ben hat er also was. Die­se stell­ten eine wider­na­tür­li­che Geschlechts­ge­mein­schaft dar, und unter einer Geschlechts­ge­mein­schaft ver­steht Kant

wech­sel­sei­ti­gen Gebrauch, den ein Mensch von eines ande­ren Geschlechts­or­ga­nen und Ver­mö­gen macht

[Brecht hat das mal ver­gnüg­lich auf die Schip­pe genom­men.] Von Lie­be ist hier kei­ne Rede, von der Kin­der­pla­nung auch nicht, son­dern nur vom Genuß, denn jemand, der eine Ehe ein­geht, von der Geschlechts­ge­mein­schaft hat. Wer­den jetzt Kin­der in die Welt gesetzt, haben Eltern die Auf­ga­be,

sie, so viel in ihren Kräf­ten ist, mit die­sem ihrem Zustan­de [d.i. dem In-die-Welt-gesetzt-sein ] zufrie­den zu machen

weil die so gezeug­ten Per­so­nen ohne ihre Ein­wil­li­gung auf die Welt gesetzt wur­den. Hier­aus ent­steht nach Kant eine not­wen­di­ge häus­li­che Gesell­schaft, die in Rede ste­hen­den Per­so­nen bil­den eine Fami­lie.
[Kant, AA VI, 277ff.]
Inter­es­sant an der gan­zen Geschich­te ist nun, dass ja vie­le heut­zu­ta­ge an der Kan­ti­schen Sicht das Wider­na­tür­li­che, was Schwu­le und Les­ben angeht, abstrei­ten wür­den, ohne dass sie voll­kom­men vom Begriff des Wider­na­tür­li­chen las­sen wür­den. Man lässt kei­ne Kuh als Eltern­teil zu, weil das wider­na­tür­lich ist. Die Ver­bin­dung von Mann und Frau ist der ein­zig natür­li­che Weg zur Erzeu­gung eines Kin­des, bei allen ande­ren Mög­lich­kei­ten. Adop­ti­on ist eine staat­li­che Aner­ken­nung einer Lebens­ge­mein­schaft als Für­sor­ger eines Kin­des, aus der recht­li­che Ansprü­che erwach­sen.
Den Vätern des Grund­ge­set­zes war bei ihrer Idee der Fami­le der Gedan­ke der Ver­sor­gung der Frau und der Kin­der wich­tig. Den Kin­dern soll­te ein gutes Auf­wach­sen ermög­licht wer­den, auch wenn der Ehe­mann früh­zei­tig starb und so die Frau Ober­haupt der Fami­lie wur­de. Ein Wer­te­wan­del hat sicher­lich inso­fern statt­ge­fun­den, als dass damals rein recht­lich, die Ehe­frau beim Kauf einer Wurst nur ihren Ehe­mann ver­trat, da sie selbst kei­ne Ver­trä­ge ein­ge­hen durf­te.
Eine Ver­än­de­rung des Fami­li­en­be­griffs in recht­li­cher Hin­sicht hin zu einem mehr meta­pho­ri­schen Gebraucht scheint mir damit eher unsin­nig zu sein.