Anette Pfeiffer-Klärle (und gäb es diesen Namen nicht schon, man hätte ihn erfinden müssen) ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass Karl-Heinz Rummenigge ein sogenanntes Gedicht von ihr abgewandelt auf der Jahreshauptversammlung von Bayern München vorgetragen hat und lässt ihn nun wegen unrechtmäßiger Verwendung verklagen. Außerdem hat sie über Rummenigge auch schon wieder gereimt.
Was für Aussprüche man wie verwenden kann, das ist etwas, was ich mich auch schon gefragt habe, schließlich verwende ich hier dauernd fremde Tweets in eigenen Beiträgen. Zwar gibt man irgendwie in den AGBs von Twitter seine Tweets frei, doch ob das rechtlich in Deutschland relevant ist, würde ich mal bezweifeln.
Daher holte ich mir mal Rat und da sagte man mir, dass es doch sehr fraglich wäre, ob die Schöpfungshöhe dieser Tweets, die ich verwende so hoch ist, dass sie als Kunst eingestuft werden könnten. Ansonsten wären meine Beiträge ja immer noch als eigene Kunstschöpfung zu sehen, die doch mindestens eine ebenso hohe Höhe hätten.
Das Gericht, das möglicherweise über Rummenigges Gedicht urteilen darf, bekäme also die schöne Chance, den in Rede stehenden Reimen die Schöfungshöhe eines ernsthaften Kunstgegenstandes abzusprechen. Das wäre doch mal was!
Bis zur endgültigen Klärung tröste ich mich dann mit Rainald Grebe: “Hat die deutsche Sprache so etwas verdient?”